Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und E-Check

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 ist für alle Unternehmen vorgeschrieben.

Was bedeutet DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung
  • in bestimmten Zeitabständen

Was wird geprüft?

Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.: Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Stehlampen, Registrierkassen und viele andere mehr.

Ortsfeste Anlagen sind bspw.: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.

Ortsfeste Maschinen sind bspw.: Industrieöfen, Drehbänke, Fräsautomaten, Roboter, Lackieranlagen, Fertigungsstraßen, Pressen, Automaten, Prüfstände usw.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.

Wie wird geprüft?

Mit Hilfe von Messinstrumenten führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:

  • Sichtprüfung zur Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen
  • Elektrische Prüfung / Messung gemäß DIN-Normen
  • Funktionsprüfung, erfolgt nach der Messung

Dokumentation

Wir liefern Ihnen eine sachgerechte Dokumentation, welche den Nachweis über die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 z.B. gegenüber der Berufsgenossenschaft ermöglicht.

Jedes geprüfte Gerät wird mit einer eindeutigen Prüfnummer versehen, um es jederzeit identifizieren zu können.
Über die Prüfung jedes Geräts wird ein Prüfprotokoll erstellt. Im Prüfprotokoll (Prüfbericht) wird der Zustand des geprüften Geräts dokumentiert.

Die Prüfprotokolle stellen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne als PDF-Datei zur Verfügung, was eine einfache Archivierung ermöglicht.

Für private Haushalte bieten wir den sogenannten

E-CHECK an!

Beim E-Check überprüfen und dokumentieren wir den gegenwärtigen Zustand aller elektrischer Anlagen und Geräte im Haushalt. Dies ermöglicht die Erkennung von Gefahren, bevor ein Schaden entsteht. Fehler in der Elektroinstallation können beispielsweise Überspannungen oder Kurzschlüsse verursachen und somit nicht nur teure Schäden auslösen, sondern auch lebensgefährliche Folgen für Menschen und Haustiere haben – etwa durch einen Brandfall.

Wir prüfen in Ihrem Auftrag ihre elektrischen Geräte und Anlagen und erstellen Ihnen hierfür gerne ein individuelles Angebot!

Auf Wunsch reparieren wir fehlerhafte Geräte gleich im Anschluss der Prüfung.